Verpflichtung der freiwilligen Mitarbeiter und Hauptamtlichen
Die freiwilligen Mitarbeiter und Hauptamtlichen verpflichten sich:
- im Rahmen ihrer Aufgaben die Charta zu beachten.
- am Vereinsleben aktiv teilzunehmen und die übernommenen Aufgaben zu erfüllen.
- im Team zu arbeiten.
- sich weiterzubilden, um ihre persönlichen Aufgaben besser zu erfüllen.
- Vertraulichkeit zu wahren.
Der Verein verpflichtet sich:
- Freiwillige nach ihren eigenen Wünschen und Kompetenzen einzusetzen und sie bei ihrer Arbeit zu unterstützen.
- die Aufgaben jedes einzelnen zu definieren und Aktionen zu koordinieren.
- die erforderliche Unterstützung zu leisten und eine adäquate Fort- und Weiterbildung anzubieten.
- die Erfahrungen von allen Beteiligten zur Geltung zu bringen und den Austausch darüber zu fördern.
- den Erfolg der Vereinsaktivitäten regelmäßig auszuwerten und wenn nötig, die Aktivitäten neu zu gestalten.