Verpflichtung der freiwilligen Mitarbeiter und Hauptamtlichen

Die freiwilligen Mitarbeiter und Hauptamtlichen verpflichten sich:

  • im Rahmen ihrer Aufgaben die Charta zu beachten.
  • am Vereinsleben aktiv teilzunehmen und die übernommenen Aufgaben zu erfüllen.
  • im Team zu arbeiten.
  • sich weiterzubilden, um ihre persönlichen Aufgaben besser zu erfüllen.
  • Vertraulichkeit zu wahren.

Der Verein verpflichtet sich:

  • Freiwillige nach ihren eigenen Wünschen und Kompetenzen einzusetzen und sie bei ihrer Arbeit zu unterstützen.
  • die Aufgaben jedes einzelnen zu definieren und Aktionen zu koordinieren.
  • die erforderliche Unterstützung zu leisten und eine adäquate Fort- und Weiterbildung anzubieten.
  • die Erfahrungen von allen Beteiligten zur Geltung zu bringen und den Austausch darüber zu fördern.
  • den Erfolg der Vereinsaktivitäten regelmäßig auszuwerten und wenn nötig, die Aktivitäten neu zu gestalten.

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