Aktuelle Entwicklung

Seit der Begründung der ersten Wohngemeinschaft für an Demenz erkrankte ältere Menschen in Berlin etablieren sich zusehends mehr Projekte dieser Art. In den letzten Jahren ist eine deutliche Zunahme des Interesses an dieser Wohnform festzustellen. Insbesondere Angehörige von Betroffenen fragen immer häufiger nach dieser Möglichkeit des Wohnens und der Betreuung ihres erkrankten Familienmitglieds.
Vielen Wohngemeinschaftsinitiativen der „ersten Stunde“ ist gemeinsam, dass sie mit viel Engagement aller Beteiligten ins Leben gerufen worden sind und in der Regel ein – am Krankheitsbild gemessenes – hohes Wohlbefinden der dort lebenden Demenzkranken ermöglichen. Freunde alter Menschen waren hierbei von Beginn an die Pioniere bei der Organisation interner Qualitätskontrolle und Verbraucherschutz durch die Nutzer selbst bzw. deren Angehörige oder gesetzliche Betreuer.
Seit einiger Zeit stellen wir allerdings verstärkt fest, dass immer mehr ambulante Dienste auf den "Markt" der Wohngemeinschaften drängen, die es mit der Einbindung und Information der Angehörigen/gesetzlichen Betreuer nicht allzu genau zu nehmen scheinen.
Auch bei den angebotenen Immobilien, in denen die betroffenen alten Menschen betreut werden sollen, sind hier und da Strukturmerkmale zu bemerken, die eine Eignung für diese Wohnform bezweifeln lassen. Das kann eine mangelhafte Ausstattung mit sanitären Einrichtungen sein oder auch eine Miethöhe für den einzelnen Bewohner, die - nach Ausschöpfung des eigenen Vermögens – nicht vom Sozialhilfeträger getragen wird.
Anlass zur Sorge bieten auch Berichte über Personalausstattungen, die weder quantitativ noch qualitativ die Gewähr für eine angemessene Versorgung der demenzkranken WG-Bewohner bieten.
All dies muss nicht zwangsläufig bedeuten, dass es den betreuten Menschen in diesen Wohngemeinschaften schlecht geht, vor allem dann nicht, wenn aufgeklärte und engagierte Angehörige/Betreuer in die Gesamtorganisation involviert sind. Es darf allerdings bezweifelt werden, dass Information und Beteiligung bei jeder Neugründung einer Wohngemeinschaft konzeptionell und alltagspraktisch ausreichend verankert sind.


